Ihre bAV bereitet Ihnen Bauchschmerzen?

Kein Wunder! Denn nahezu 100 Prozent...

  • der betrieblichen Altersversorgungsgestaltungen beinhalten gravierende Nachfinanzierungsrisiken!
  • der betrieblichen Altersversorgungsgestaltungen über mittelbaren Durchführungsweg werden fehlerhaft oder nicht in der Bilanz berücksichtigt!
  • der versicherungsförmigen Altersversorgung sind arbeitsrechtlich nicht korrekt eingeführt!
  • der Versorgungszusagen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführer bedürfen dringender steuerlicher und inhaltlicher Aktualisierung!

Somit sind SIE als Unternehmer haftbar!

JETZT 30-Minuten-Gratis-Beratung
für Unternehmer anfordern!

Wenig Zeit?
Hotline Tel. 08671 9641-70

Das sollten Sie als Arbeitgeber/Unternehmer unbedingt wissen!

Initiative bAV

Die Initiative bAV ist ein Zusammenschluss mehrerer Experten im Bereich der Analyse und Sanierung von betrieblichen Versorgungszusagen.

Die Leistungen der Initiative bAV

Alle Expertenleistungen aus einer Hand

ANALYSE

Wir analysieren Ihre Dokumente zu bestehenden Versorgungs- und Penstionszusagen.

PRÜFUNG

Wir prüfen aktuarisch Vorgutachten zu Bilanzrückstellungen bzw. Feststellungen zu Betriebsprüfungen.

NEUFASSUNG

Wir erstellen Neufassungen von Versorgungs- bzw. Pensionszusagen.

BESCHLUSS

Wir entwerfen notwendige Gremien- bzw. Gesellschafter-Beschlüsse. 

CONSULTING

Wir besprechen alle Erkenntnisse und Vorschläge mit Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

BERATUNG 1

Wir beraten Sie zu Kapitalanlagen für Rückdeckung (Past-/Future-Service).

BERATUNG 2

Wir beraten Sie zur Rückabwicklung und zum Widerruf bestehender Produkte der Rückdeckung.

FÖRDERUNG

Wir beantragen für Sie BAFA-Fördermittel von bis zu 4.000 Euro.

UNSERE GARANTIE

Sollte sich durch die Überprüfung zeigen, dass die in der Firma bestehenden bAV-Zusagen keine Mängel oder Risiken für das Unternehmen aufweisen, werden die Honorare zurückerstattet!

WORAUF WARTEN SIE NOCH?

Sanierung und Heilung von bAV

Nahezu 100 % der betrieblichen Altersversorgungsgestaltungen beinhalten gravierende Nachfinanzierungsrisiken!
Die Gründe: Leistungskürzung der Versorgungsträger oder ungenügende bzw. ungeeignete Rückdeckung!

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